Kosten


Gesetzlich Versicherte

Bei gegebener Krankheitswertigkeit Ihrer Problematik, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten Ihrer Behandlung.

 

Sollten Sie bei mir oder anderen kassenzugelassenen Psychotherapeuten zeitnah keinen Therapieplatz finden, informieren Sie sich bitte auch über das Kostenerstattungsverfahren.  

 

Gerade dann, wenn ein schneller Therapiebeginn notwendig ist, ist Ihre Kasse gesetzlich dazu verpflichtet (§ 13 Abs. 3 SGB V) die Kosten einer Behandlung auch dann zu übernehmen, wenn die Behandlung bei einem privat niedergelassenen Kollegen stattfindet.   

 

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Abhängig von der von Ihnen gewählten Vertragsgestaltung übernimmt Ihre private Krankenversicherung die Kosten für eine Psychotherapie ganz oder nur teilweise.

 

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Versicherung über Ihre ganz persönlichen Vertragsbedingungen.

 

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

Selbstzahler

Klienten entscheiden sich manchmal, die Kosten für eine Therapie selbst zu übernehmen. Dies kann unterschiedliche Gründe haben.

 

So fordern beispielsweise manche Versicherungen (z.B. bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung) bei Antragsstellung die Auskunft, ob man in den letzten 5 Jahren in psychotherapeutischer Behandlung war.

 

Bejaht man dies, verweigern die Versicherungen häufig einen Vertragsabschluss oder verlangen hohe Risikozuschläge.

 

Die Gebühren für Selbstzahler richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).