GESTZLICH VERSICHERTE

Bei gegebener Krankheitswertigkeit Ihrer Problematik, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten Ihrer Behandlung. 

 

Sollten Sie bei mir oder anderen kassenzugelassenen Psychotherapeuten zeitnah keinen Therapieplatz finden, informieren Sie sich bitte auch über das Kostenerstattungsverfahren.  

 

 

Gerade dann, wenn ein schneller Therapiebeginn notwendig ist, ist Ihre Kasse gesetzlich dazu verpflichtet (§ 13 Abs. 3 SGB V) die Kosten einer Behandlung auch dann zu übernehmen, wenn die Behandlung bei einem privat niedergelassenen Kollegen stattfindet.