SELBSTZAHLER

Klienten entscheiden sich manchmal, die Kosten für eine Therapie selbst zu übernehmen. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. 

 

So fordern beispielsweise manche Versicherungen (z.B. bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung) bei Antragsstellung die Auskunft, ob man in den letzten 5 Jahren in psychotherapeutischer Behandlung war.

 

Bejaht man dies, verweigern die Versicherungen häufig einen Vertragsabschluss oder verlangen hohe Risikozuschläge.

 

Die Gebühren für Selbstzahler richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).